Beantragung Stromsteuerrückerstattung des prod. Gewerbes für 2011 beim zuständigen Hauptzollamt
Die Stromsteuer wird nach § 10 StromStG erlassen, erstattet oder vergütet, wenn Strom durch Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu betrieblichen Zwecken entnommen wird, soweit die volle Stromsteuer den Betrag von 512,50 Euro (netto) im Kalenderjahr 2011 überstiegen hat. Das entspricht einem Jahresstromverbrauch von ca. 25.000 kWh. Die Erstattung erfolgt auch nur, wenn die im Gesetz vorgegebenen Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden. In Summe werden maximal 95 Prozent der Stromsteuer
durch den so genannten Spitzenausgleich (Differenz aus Stromsteuer und Delta der Rentenversicherungsbeiträge) erstattet. Der Erstattungszeitraum umfasst regelmäßig ein Kalenderjahr.
Durch die Unternehmen, ist ein entsprechender Antrag für das Jahr 2011 bis zum 31.12.2012 beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.