Fotovoltaik
ist die Technik der direkten Umwandlung der Sonnenenergie in elektrische Energie. Entgegen der herkömmlichen Technologien der Stromerzeugung wird die Umwelt durch keinerlei Emissionen belastet.
Einspeisevergütung
Mit Beginn des Jahres 2009 ist das novellierte Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Damit werden die Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien neu geregelt. Wenn die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht worden ist, beträgt die Vergütung für das Jahr 2010 wie folgt:
bis 30 kW | bis 100 kW | ab 100 kW | ab 1.000 KW |
|---|---|---|---|
39,14 ct/kWh | 37,23 ct/kWh | 35,23 ct/kWh | 29,37 ct/kWh |
Für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden, gibt es die Mindestvergütung (für das Jahr 2010: 28,43 ct/kWh). Die Vergütung wird konstant 20 Jahre gezahlt. Sie wird jährlich für in Betrieb gehende Anlagen gesenkt (zwischen 8…10%). Die Einspeisung kann der Kunde beim zuständigen Netzbetreiber beantragen. Dieser ist verpflichtet den Strom zu den gesetzlichen Bedingungen abzunehmen.
Installation
Wenn Sie beabsichtigen, sich eine Fotovoltaikanlage anzuschaffen, dann setzen Sie sich bitte mit einer Fachfirma in Verbindung. Eine Suchhilfe bieten wir Ihnen unter dem nebenstehenden Link "Fotovoltaik-Partnerfirmen". Dort finden Sie eine Auswahl von Elektroinstallateuren aus der Region, an die Sie sich wenden können.







