Fotovoltaik

ist die Technik der direkten Umwandlung der Sonnenenergie in elektrische Energie. Entgegen der herkömmlichen Technologien der Stromerzeugung wird die Umwelt durch keinerlei Emissionen belastet.

Einspeisevergütung

Mit Beginn des Jahres 2009 ist das novellierte Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Damit werden die Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien neu geregelt. Wenn die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht worden ist, beträgt die Vergütung für das Jahr 2010 wie folgt:

bis 30 kW

bis 100 kW

ab 100 kW

ab 1.000 KW 

39,14 ct/kWh
bei Eigenverbrauch
22,76 ct/kWh

37,23 ct/kWh

35,23 ct/kWh

29,37 ct/kWh

Für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden, gibt es die Mindestvergütung (für das Jahr 2010: 28,43 ct/kWh). Die Vergütung wird konstant 20 Jahre gezahlt. Sie wird jährlich für in Betrieb gehende Anlagen gesenkt (zwischen 8…10%). Die Einspeisung kann der Kunde beim zuständigen Netzbetreiber beantragen. Dieser ist verpflichtet den Strom zu den gesetzlichen Bedingungen abzunehmen.

Installation

Wenn Sie beabsichtigen, sich eine Fotovoltaikanlage anzuschaffen,  dann setzen Sie sich bitte mit einer Fachfirma in Verbindung. Eine Suchhilfe bieten wir Ihnen unter dem nebenstehenden Link "Fotovoltaik-Partnerfirmen". Dort finden Sie eine Auswahl von Elektroinstallateuren aus der Region, an die Sie sich wenden können.

 

Service-Telefon

0800 6686868 (kostenfrei)

Montag - Freitag: 7 - 20 Uhr

Samstag: 8 - 14 Uhr