Information zur Schlichtungsstelle Energie

1.  Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen der ENSO AG betreffen, sind zu richten an:
ENSO Energie Sachsen Ost AG,
Friedrich-List-Platz 2,
01069 Dresden,
Telefon: 0800 6686868,
E-Mail: service@enso.de.

2. Ein Verbraucher kann zur Beilegung von Streitigkeiten unter den Voraussetzungen des § 111b EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle beantragen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter:
Schlichtungsstelle Energie e.V.,
Friedrichstraße 133,
10117 Berlin,
Telefon: 030 2757240-0,
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de,
Internet:  www.schlichtungsstelle-energie.de.

Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. 

3. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn,
Telefon: 030 22480500 oder 01805 101000 (Mo. - Fr. 9.00 Uhr - 15.00 Uhr),
Telefax: 030 22480-323,
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

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Service-Telefon

0800 6686868 (kostenfrei)

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