Beschreibung: Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG. Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung (Grundverbrauch) gelten ebenfalls für die Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), soweit keine gesonderten Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung veröffentlicht werden. |