Sicherheit
Vorsicht Kabel
Kabel können überall verlegt sein, z. B. unter Straßen, Wegen, Bürgersteigen, Wiesen, Feldern, auch in privaten Grundstücken. Daher höchste Vorsicht bei Erdarbeiten, insbesondere bei Grab- und Baggerarbeiten, Bohrungen, Setzen von Masten und Zaunsäulen sowie Eintreiben von Pfählen und Schnurnägeln. Denn eine Beschädigung führt sofort oder später zur Unterbrechung der Stromversorgung.
Legetiefen der Kabel
Kabel liegen in der Regel 0,6 bis 1,5 m tief. Dieses Maß kann durch Erdabtragung, Aufschüttung, Straßenbau usw. über- oder unterschritten worden sein. Deshalb bei Erdarbeiten nicht von der Normaltiefe ausgehen.
Vorher informieren!
Meist wurden Kabel mit Hauben und Beton- oder Kunststoffplatten abgedeckt. Aber auch gelbe Warnfolien im Erdreich weisen immer auf darunter liegende Kabel hin. In diesem Fall fehlt oft eine feste Abdeckung. In der Nähe von Freileitungsmasten und Transformatorenstationen befinden sich zusätzlich Erdungsanlagen.
Jeder Bauunternehmer hat die Pflicht, seine Mitarbeiter sowie Nachauftragnehmer entsprechend zu unterweisen und zu überwachen.
Erkundungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben
Für Bauunternehmen besteht bei der Durchführung von Erdarbeiten eine Erkundungs- und Sicherungspflicht. Daraus resultiert die Forderung, rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei den zuständigen Regionalbereichen der ENSO Energie Sachsen Ost AG Auskünfte über das Vorhandensein und den Verlauf von Kabeln einzuholen. Erst danach darf in der Nähe der Kabel gearbeitet werden, wobei beim Einsatz von Tiefbaugeräten ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist. Auskünfte über den für Sie zuständigen Regionalbereich der ENSO Energie Sachsen Ost AG erhalten Sie unter unserem Service-Telefon: 0800 6686868 oder hier.
Beschädigungen ausschließen
Sollte es dennoch versehentlich zu Beschädigungen kommen (dies können bereits Druckstellen oder geringfügige Deformierungen am Kabel sein), informieren Sie bitte umgehend unseren zuständigen Regionalbereich. Denn nur ein Fachmann der ENSO kann den Schaden beurteilen und die notwendigen Maßnahmen vornehmen.
Und noch etwas ist in diesem Zusammenhang zu beachten
Kleine Beschädigungen haben sich oft schon zu größeren Störungen entwickelt. Führen Sie niemals selbst Untersuchungen an der Schadenstelle durch. Es besteht Lebensgefahr!
Sichern Sie den Ort bis zum Eintreffen unserer Fachleute. Da Kabel empfindlich gegen mechanische Beanspruchung sind, dürfen Sie nicht betreten werden.
Hinweise für Ihre Sicherheit:
Bewegen und Sichern von Kabeln
Gehen Sie zuerst immer davon aus, dass freigelegte Kabel unter Spannung stehen! Diese dürfen nur mit Zustimmung der ENSO bewegt werden, da der technische Zustand von Kabeln und Muffen nur von Fachleuten eingeschätzt werden kann.
Kabel, welche Sie für Baumaßnahmen freilegen, benötigen je Meter eine Auflage, deren Breite mindestens dem Kabeldurchmesser entsprechen muss. Kabelverbindungsmuffen sind z. B. durch Holzbohlen, die je einen Meter über die Muffenhälse hinausragen, gemeinsam mit dem Kabel zu sichern. Sie sorgen dafür, dass sich Bewegungen des Kabels nicht auf die Muffe übertragen.
Auch das Verfüllen will gekonnt und abgestimmt sein.
Freigelegte Kabel müssen sorgfältig verfüllt werden. Dies ist mit dem zuständigen Regionalbereich der ENSO Energie Sachsen Ost AG abzustimmen. Zunächst wird Erdstoff oder Sand bis in Höhe der Kabel eingefüllt und verdichtet, damit bei späteren Bodensenkungen weder im Kabel noch in der Muffe Zugspannungen auftreten können.
Das Kabel wird dann in eine Bettungsschicht (10 cm hoch) aus steinfreiem Erdreich oder Sand (kein Kies!) gelegt und mit einer ebensolchen Schicht bedeckt. Stellen Sie die ursprüngliche Abdeckung wieder her und verfüllen Sie den Graben schichtweise mit Erdreich. Jedoch dürfen im Boden keine festen Bestandteile mit mehr als 10 cm Ausdehnung oder sonstige Gegenstände enthalten sein.
Auch Hohlräume unter Kabelabdeckhauben sind mit Sand zu füllen. Abstände zwischen Kabeln der ENSO Netz GmbH und Kabeln anderer Eigentümer sowie Gasleitungen dürfen nicht verändert werden. Gleiches gilt für die Standorte von Kabelmerksteinen, welche vorher eingemessen werden sollten!
Schadenersatz
Für die Beschädigung von Kabeln oder sonstigen Anlagen der ENSO Netz GmbH haftet der Verursacher nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (BGB § 823 Abs. 1).
Was tun, wenn trotz aller Vorsicht ein Kabel beschädigt wird?
- Achtung Lebensgefahr!
- Sofort die Schadensstelle verlassen.
- Schadensstelle im Umkreis von mindestens 10 Metern absperren.
- Keine Untersuchungen am Kabel vornehmen.
- Die ENSO Netz GmbH benachrichtigen.
- Auch kleine Beschädigungen an der Kabeloberfläche anzeigen!
ENSO Störungsrufnummer Strom 0180 2 787902
- Ihr Anruf wird über ein Störungsmeldesystem erfasst.
- Nach Wahl der Strom-Störungsrufnummer werden Sie aufgefordert, Ihre Postleitzahl einzugeben.
- Ist uns die Störung bekannt, wird Ihnen das mitgeteilt.
- Möchten Sie weitere Informationen dazu oder ist uns eine Stromstörung im angegebenen Postleitzahlengebiet nicht bekannt, werden Sie mit Mitarbeitern in dem Regionalbereich bzw. in der Netzleitstelle verbunden.
Sicherheit bei Bauarbeiten am Haus
Wer über einen Freileitungsanschluss verfügt und an der Fassade oder am Dach seines Hauses Bauarbeiten durchführen lässt, sollte einige Punkte unbedingt beachten:
An erster Stelle steht ein Gespräch mit dem zuständigen Regionalbereich. Bei einer anschließenden Ortsbesichtigung legt ein Mitarbeiter fest, was getan werden muss, damit die Bauleute gefahrlos arbeiten können.
Welche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind, hängt von den geplanten Bauarbeiten und der Ausführung des Freileitungsanschlusses ab. Zumeist ist die vorübergehende Isolierung des Anschlusses sinnvoll. Zum vereinbarten Termin wird ein ENSO-Mitarbeiter die notwendigen Sicherungsmaßnahmen fachgerecht ausführen.
Bitte daran denken: Für die Sicherheit auf einer Baustelle ist der Auftraggeber verantwortlich!










