Netzanschluss Strom

Sie möchten für Ihr Haus, für Ihre Firma bzw. für Ihr Grundstück:

  • einen neuen Netzanschluss errichten lassen,
  • den vorhandenen Netzanschluss ändern oder
  • die Anschlussleistung Ihrer elektrischen Anlage erhöhen?

Die wichtigsten Schritte von der Beantragung bis zur Fertigstellung Ihres Netzanschlusses:

  1. Die schriftliche Beantragung
    erfolgt bei Netzanschlüssen in Niederspannung über eine im Installateurverzeichnis Sachsen Ost eingetragene Elektro-Fachfirma, die Ihren Antrag mittels des Vordruckes "Anmeldung zum Netzanschluss Strom" und den notwendigen Zusatzunterlagen, Lageplan oder aktuellem Flurkartenauszug sowie den Technischen Datenblättern für anmeldepflichtige Einzelgeräte an uns weiterleitet. Bei Netzanschlüssen in einer höheren Spannungsebene kann die Beantragung zunächst formlos erfolgen. Der verbindliche Antrag wird dann über eine im Installateurverzeichnis Sachsen Ost eingetragene Elektro-Fachfirma mit den notwendigen Unterlagen (z. B. Lageplan und Technische Datenblätter anmeldepflichtiger Einzelgeräte) an uns übergeben.
     
  2. Die Abstimmung und Beratung ggf. Begehung vor Ort
    erfolgt gemeinsam mit einem ENSO-Mitarbeiter zur Anschlussvariante, dem Standort der Übergabestelle (z. B. Hausanschlusskasten bei einem Netzanschluss in Niederspannung oder kundeneigene Übergabestation bei einem Netzanschluss in Mittelspannung) sowie einem möglichen Realisierungstermin.
     
  3. Ein anschlusskonkretes Kostenangebot
    Bei einem Netzanschluss in Niederspannung auf Grundlage der NAV und der TAB 2007 Mitteldeutschland und bei einem Netzanschluss in Mittel- oder Hochspannung auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen und den ENSO-Anschlussbedingungen wird Ihnen ein anschlusskonkretes Kostenangebot  in Form eines Anschlussvertrages zugesandt. Mit der Unterzeichnung und dem Eingang des Anschlussvertrages bei der ENSO Netz GmbH erteilen Sie Ihren verbindlichen Auftrag zur Ausführung des Vorhabens.
     
  4. Die Errichtung des Netzanschlusses
    erfolgt auf Grundlage des Anschlussvertrages nach Abschluss der Projektierungsarbeiten unter Berücksichtigung Ihres Terminwunsches. Vorab erhalten Sie die schriftliche Information über den Ausführungszeitraum, die bauausführende Rahmenvertragsfirma der ENSO und den für Sie zuständigen Ansprechpartner.
     
  5. Die Rechnung
    wird nach Fertigstellung des Netzanschlusses auf Grundlage des tatsächlich entstandenen Aufwandes fällig. Wurde vor Baubeginn eine Anzahlung vertraglich vereinbart, wird Ihnen der angezahlte Betrag bei der Endabrechnung gutgeschrieben.
     
  6. Die Inbetriebsetzung
    ihrer elektrischen Anlage bis zur ersten zugänglichen Trennvorrichtung wird vom zuständigen ENSO-Regionalbereich vorgenommen. Voraussetzungen sind u. a. der Eingang der Fertigstellungsanzeige durch die von Ihnen beauftragte Elektro-Fachfirma und der technisch einwandfreie Zustand der Kundenanlage.
 

Service-Telefon

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