Trinkwasserinstallation

Eintragung im Installateurverzeichnis des Ortsinstallateurausschusses Trinkwasser Region „Sächsische Schweiz" (OIA-TW)

Entsprechend § 12 AVBWasserV dürfen Trinkwasseranlagen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder durch ein, in das Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen errichtet oder wesentlich verändert werden.

Der Eintragung liegen die Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 i. d. F. vom 1. März 2007 zugrunde.

Die Verfahrensweise der Eintragung für Installationsunternehmen, die im Netzgebiet der

  • Stadtwerke Pirna GmbH
  • Trinkwasserzweckverband Bastei
  • Wasser- und Abwasserzweckverband "Mittlere Wesenitz"
  • Trinkwasserzweckverband Taubenbach, Betriebsführung WASS GmbH
  • Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz, Betriebsführung ENSO Energie Sachsen Ost AG

ansässig sind, wird vom OIA-TW geregelt. Geschäftsführendes Unternehmen des OIA-TW ist der Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz, Betriebsführung ENSO Energie Sachsen Ost AG.

 

Ansprechpartner

Michael Langos
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