Lieferbedingungen ENSO-Erdgas-VARIO
1. Vertragsgrundlagen
Die ENSO Energie Sachsen Ost AG (ENSO AG) liefert dem Kunden Erdgas auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen werden durch die Regelungen der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26.10.2006 (GasGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ENSO Energie Sachsen Ost AG zur GasGVV in der jeweils gültigen Fassung ergänzt. Die vorgenannten Regelungen und Bedingungen werden dem Kunden vor seiner Auftragserteilung bzw. vor seiner Internet-Bestellung über www.enso.de in der aktuellen Fassung zur Kenntnis und Zustimmung gegeben und zudem mit der Vertragsbestätigung zugeschickt.
2. Voraussetzungen der Lieferung
2.1 ENSO-Erdgas-VARIO gilt für Verbrauchsstellen mit einer Nennwärmeleistung der installierten Kessel bzw. Geräte bis 500 kW, einem jährlichen Verbrauch bis 150.000 kWh und ausschließlich im Gasnetzgebiet der ENSO Netz GmbH.
2.2 Der Vertragsabschluss setzt voraus, dass keine Außenstände des Kunden gegenüber der ENSO AG bestehen.
3. Art der Lieferung und Ansprüche bei Versorgungsstörungen
3.1 Die Belieferung erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 mit Erdgas Gruppe H (2. Gasfamilie) und in der Druckstufe Niederdruck.
3.2 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Absatz 3 GasGVV sind gegen den Netzbetreiber ENSO Netz GmbH, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden geltend zu machen.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem in der Vertragsbestätigung benannten Datum. Der Vertrag läuft solange ununterbrochen weiter, bis er von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Kündigungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die ENSO AG wird einen etwaigen Lieferantenwechsel unentgeltlich und zügig abwickeln.
5. Preise und Preisanpassungen
5.1 Der Kunde zahlt ein Entgelt an die ENSO AG entsprechend der jeweils gültigen ENSO-Erdgas-VARIO-Preise. In den Bruttopreisen sind unter anderem die Konzessionsabgabe, die Erdgassteuer und die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, das Entgelt für die Netznutzung und die Abrechnung sowie ggf. das Entgelt für den Messstellenbetrieb und die Messung enthalten.
5.2 Die ENSO AG wird das gemäß Ziff. 5.1 vereinbarte Entgelt nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 GasGVV anpassen. Preisänderungen nach Satz 1 werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe durch die ENSO AG wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die ENSO AG ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Preisänderung unter www.enso.de zu veröffentlichen.
5.3 Der Kunde ist im Falle einer Preisänderung nach Ziff. 5.2 berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen. Die Kündigung nach Satz 1 bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die ENSO AG soll eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen.
5.4 Preisänderungen nach Ziff. 5.2 werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung gemäß Ziff. 5.3 Satz 1 die Einleitung eines Wechsels des Gasversorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
5.5 Bei Inkrafttreten weiterer oder der Änderung bereits bestehender Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen mit Einfluss auf die von der ENSO AG zu erbringenden Leistungen ändert sich das gemäß Ziff. 5.1 Satz 1 vereinbarte Entgelt entsprechend der tatsächlich bei der ENSO AG eingetretenen Be- oder Entlastung. Der Kunde wird über eine Anpassung nach Satz 1 spätestens mit der Rechnungslegung informiert.
5.6 Aktuelle Informationen zu Produkten und Preisen sind unter www.enso.de veröffentlicht.
6. Ablesung und Abrechnung
6.1 Die Messeinrichtungen werden zu den von der ENSO AG festgelegten Zeitpunkten vom Kunden selbst abgelesen, die Ablesedaten an die ENSO AG übermittelt und von der ENSO AG an den Netzbetreiber gemeldet.
6.2 Die Abrechnung erfolgt einmal pro Jahr. Während des Abrechnungszeitraums werden in der Regel monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen erhoben. Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt taggenau zeitanteilig. Ein Abrechnungsjahr besteht aus 365 Tagen.
6.3 Die Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (Verbrauch in kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685. Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,n.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Im Falle gesetzlicher Änderungen (z. B. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG, der GasGVV oder Erlass/Änderung von weiteren Rechtsverordnungen auf Grundlage des EnWG) sowie bei gerichtlich festgestellter Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Regelungen ist die ENSO AG zur Änderung dieser Bedingungen berechtigt. Die ENSO AG wird dem Kunden zukünftige Änderungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitteilen. Sollte der Kunde mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, den Vertrag ENSO-Erdgas-VARIO mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Bedingungsänderung zu kündigen; die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Sofern der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht und weiterhin Erdgas von der ENSO AG bezieht, gilt die Zustimmung zur Bedingungsänderung als erteilt. Die ENSO AG wird den Kunden im Mitteilungsschreiben nach Satz 2 nochmals ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht und die Rechtsfolgen bei Nichtausübung hinweisen.
7.2 Die ENSO AG darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
7.3 Die ENSO AG ist gemäß § 107 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung vom 31.07.2006 (BGBl I S. 1753) zu folgendem Hinweis verpflichtet: "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."
8. Widerrufsrecht und Datenschutzhinweis
8.1 Widerrufsrecht: Der Kunde kann den Vertragsabschluss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Vertragsbestätigung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung an: ENSO Energie Sachsen Ost AG, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden, Fax: 0351 468-2888, E-Mail: service@enso.de.
8.2 Datenschutzhinweis: Die für das Vertragsverhältnis erforderlichen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckgebunden erhoben, verarbeitet und genutzt.
Stand: 01/2010
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Preise ENSO-Erdgas-VARIO - Stand 01.07.2009
Verbrauchspreis: 4,69 ct/kWh netto, 5,58 ct/kWh brutto
Grundpreis: 174,00 €/Jahr netto, 207,06 €/Jahr brutto
Der Verbrauchspreis enthält die gesetzliche Erdgassteuer, zzt. 0,55 ct/kWh netto. Das Gasentgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Steuerbefreiungen und -ermäßigungen nach dem Energiesteuergesetz sind gesondert zu beachten.
