Druckenschließen

Lieferbedingungen ENSO-Strom-TWIST

1. Vertragsgrundlagen

Die ENSO Energie Sachsen Ost AG (ENSO AG) liefert dem Kunden elektrische Energie auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen werden durch die Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung vom 26.10.2006 (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ENSO Energie Sachsen Ost AG zur StromGVV in der jeweils gültigen Fassung ergänzt. Die vorgenannten Regelungen und Bedingungen werden dem Kunden vor seiner Auftragserteilung bzw. vor seiner Internet-Bestellung über www.enso.de in der aktuellen Fassung zur Kenntnis und Zustimmung gegeben und zudem mit der Vertragsbestätigung zugeschickt.

2. Voraussetzungen der Lieferung

2.1 ENSO-Strom-TWIST gilt für den Verbrauch elektrischer Energie zu gewerblichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Zwecken im Stromnetzgebiet der ENSO Netz GmbH sowie in weiteren ausgewählten Netzgebieten. ENSO-Strom-TWIST wird ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB angeboten.

2.2 Voraussetzung für die Lieferung von ENSO-Strom-TWIST ist ein direkt messender Drehstromzähler (Eintarifzähler).

2.3 Bei Abschluss des ENSO-Strom-TWIST-Vertrages dürfen keine Außenstände gegenüber der ENSO AG bestehen.

3. Art der Lieferung und Ansprüche bei Versorgungsstörungen

3.1 Die Bereitstellung der elektrischen Energie erfolgt als Drehstrom mit einer Nennspannung von 400 Volt oder als Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230 Volt nach DIN IEC 60038 und EN 50160 am Ende des Hausanschlusses.

3.2 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Absatz 3 der StromGVV sind gegen den örtlichen Netzbetreiber geltend zu machen. Die Kontaktdaten des örtlichen Netzbetreibers teilt die ENSO AG dem Kunden auf Anfrage mit.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem in der Vertragsbestätigung benannten Datum. Der Vertrag läuft solange ununterbrochen weiter, bis er von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Kündigungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die ENSO AG wird einen etwaigen Lieferantenwechsel unentgeltlich und zügig abwickeln.

5. Preise und Preisanpassungen

5.1 Der Kunde zahlt ein Entgelt an die ENSO AG entsprechend der jeweils gültigen ENSO-Strom-TWIST-Preise. In den Bruttopreisen sind unter anderem die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die gesetzlichen Umlagen aus EEG und KWKG und die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, das Entgelt für die Netznutzung und die Abrechnung sowie ggf. das Entgelt für den Messstellenbetrieb und die Messung enthalten.

5.2 Die ENSO AG wird das gemäß Ziff. 5.1 vereinbarte Entgelt nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 StromGVV anpassen. Preisänderungen nach Satz 1 werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung durch die ENSO AG an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.

5.3 Der Kunde ist im Falle einer Preisänderung nach Ziff. 5.2 berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen. Die Kündigung nach Satz 1 bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die ENSO AG soll eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen.

5.4 Preisänderungen nach Ziff. 5.2 werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung gemäß Ziff. 5.3 Satz 1 die Einleitung eines Wechsels des Stromversorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

5.5 Bei Inkrafttreten weiterer oder der Änderung bereits bestehender Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen mit Einfluss auf die von der ENSO AG zu erbringenden Leistungen ändert sich das gemäß Ziff. 5.1 Satz 1 vereinbarte Entgelt entsprechend der tatsächlich bei der ENSO AG eingetretenen Be- oder Entlastung. Der Kunde wird über eine Anpassung nach Satz 1 spätestens mit der Rechnungslegung informiert.

5.6 Aktuelle Informationen zu Produkten und Preisen sind unter www.enso.de veröffentlicht.

6. Ablesung und Abrechnung

6.1 Die Messeinrichtungen werden zu den von der ENSO AG festgelegten Zeitpunkten vom Kunden selbst abgelesen, die Ablesedaten an die ENSO AG übermittelt und von der ENSO AG an den Netzbetreiber gemeldet.

6.2 Die Abrechnung erfolgt einmal pro Jahr. Während des Abrechnungszeitraums werden in der Regel monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen erhoben. Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt taggenau zeitanteilig. Ein Abrechnungsjahr besteht aus 365 Tagen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Im Falle gesetzlicher Änderungen (z. B. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG, der StromGVV oder Erlass/Änderung von weiteren Rechtsverordnungen auf Grundlage des EnWG) sowie bei gerichtlich festgestellter Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Regelungen ist die ENSO AG zur Änderung dieser Bedingungen berechtigt. Die ENSO AG wird dem Kunden zukünftige Änderungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitteilen. Sollte der Kunde mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, den Vertrag ENSO-Strom-TWIST mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Bedingungsänderung zu kündigen; die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Sofern der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht und weiterhin elektrische Energie von der ENSO AG bezieht, gilt die Zustimmung zur Bedingungsänderung als erteilt. Die ENSO AG wird den Kunden im Mitteilungsschreiben nach Satz 2 nochmals ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht und die Rechtsfolgen bei Nichtausübung hinweisen.

7.2 Die ENSO AG darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.

8. Datenschutzhinweis

Die für das Vertragsverhältnis erforderlichen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckgebunden erhoben, verarbeitet und genutzt. 

Stand: 01/2011  

____________________________________________________________________________

 

Preise ENSO-Strom-TWIST

Preise ab 01.06.2011

Verbrauchspreis: 20,65 ct/kWh netto, 24,57 ct/kWh brutto
Grundpreis:          105,00 EUR/Jahr netto, 124,95 EUR/Jahr brutto
 
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung: 30,12 EUR/Jahr netto, 35,84 EUR/Jahr brutto

Der Verbrauchspreis enthält die gesetzliche Stromsteuer in voller Höhe, zzt. 2,05 ct/kWh netto. Das Stromentgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Steuerbefreiungen nach dem Stromsteuergesetz sind gesondert zu beachten.