Lieferbedingungen ENSO-Strom-SWING
1. Vertragsgrundlagen
Die ENSO Energie Sachsen Ost AG (ENSO AG) liefert dem Kunden elektrische Energie auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen werden durch die Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung vom 26.10.2006 (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ENSO Energie Sachsen Ost AG zur StromGVV in der jeweils gültigen Fassung ergänzt. Die vorgenannten Regelungen und Bedingungen werden dem Kunden vor seiner Auftragserteilung bzw. vor seiner Internet-Bestellung über www.enso.de in der aktuellen Fassung zur Kenntnis und Zustimmung gegeben und zudem mit der Vertragsbestätigung zugeschickt.
2. Voraussetzungen der Lieferung
2.1 ENSO-Strom-SWING gilt für den Verbrauch elektrischer Energie durch Privatpersonen und zu privaten Zwecken im Stromnetzgebiet der ENSO Netz GmbH sowie in weiteren ausgewählten Netzgebieten.
2.2 Voraussetzung für die Lieferung von ENSO-Strom-SWING ist ein direkt messender Drehstromzähler (Eintarifzähler).
2.3 Für die Abschlagsbeträge und die Rechnungslegung über die gesamte Vertragslaufzeit ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
3. Art der Lieferung und Ansprüche bei Versorgungsstörungen
3.1 Die Bereitstellung der elektrischen Energie erfolgt als Drehstrom mit einer Nennspannung von 400 Volt oder als Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230 Volt nach DIN IEC 60038 und EN 50160 am Ende des Hausanschlusses.
3.2 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Absatz 3 der StromGVV sind gegen den örtlichen Netzbetreiber geltend zu machen. Die Kontaktdaten des örtlichen Netzbetreibers teilt die ENSO AG dem Kunden auf Anfrage mit.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem in der Vertragsbestätigung benannten Datum. Der Vertrag läuft solange ununterbrochen weiter, bis er von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Kündigungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die ENSO AG wird einen etwaigen Lieferantenwechsel unentgeltlich und zügig abwickeln.
4.2 Bei Wegfall einer der Voraussetzungen der Lieferung gemäß Ziffer 2. ist die ENSO AG berechtigt, den Kunden zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung abzurechnen.
5. Preise und Preisanpassungen
5.1 Der Kunde zahlt ein Entgelt an die ENSO AG entsprechend der jeweils gültigen ENSO-Strom-SWING-Preise. In den Bruttopreisen sind unter anderem die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die gesetzlichen Umlagen aus EEG und KWKG und die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, das Entgelt für die Netznutzung und die Abrechnung sowie ggf. das Entgelt für den Messstellenbetrieb und die Messung enthalten.
5.2 Die ENSO AG wird das gemäß Ziff. 5.1 vereinbarte Entgelt nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 StromGVV anpassen. Preisänderungen nach Satz 1 werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe durch die ENSO AG wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die ENSO AG ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Preisänderung unter www.enso.de zu veröffentlichen.
5.3 Der Kunde ist im Falle einer Preisänderung nach Ziff. 5.2 berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen. Die Kündigung nach Satz 1 bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die ENSO AG soll eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen.
5.4 Preisänderungen nach Ziff. 5.2 werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung gemäß Ziff. 5.3 Satz 1 die Einleitung eines Wechsels des Stromversorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
5.5 Bei Inkrafttreten weiterer oder der Änderung bereits bestehender Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen mit Einfluss auf die von der ENSO AG zu erbringenden Leistungen ändert sich das gemäß Ziff. 5.1 Satz 1 vereinbarte Entgelt entsprechend der tatsächlich bei der ENSO AG eingetretenen Be- oder Entlastung. Der Kunde wird über eine Anpassung nach Satz 1 spätestens mit der Rechnungslegung informiert.
5.6 Aktuelle Informationen zu Produkten und Preisen sind unter www.enso.de veröffentlicht.
6. Ablesung und Abrechnung
6.1 Die Messeinrichtungen werden zu den von der ENSO AG festgelegten Zeitpunkten vom Kunden selbst abgelesen, die Ablesedaten an die ENSO AG übermittelt und von der ENSO AG an den Netzbetreiber gemeldet.
6.2 Die Abrechnung erfolgt einmal pro Jahr. Während des Abrechnungszeitraums werden in der Regel monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen erhoben. Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt taggenau zeitanteilig. Ein Abrechnungsjahr besteht aus 365 Tagen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Im Falle gesetzlicher Änderungen (z. B. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG, der StromGVV oder Erlass/Änderung von weiteren Rechtsverordnungen auf Grundlage des EnWG) sowie bei gerichtlich festgestellter Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Regelungen ist die ENSO AG zur Änderung dieser Bedingungen berechtigt. Die ENSO AG wird dem Kunden zukünftige Änderungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitteilen. Sollte der Kunde mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, den Vertrag ENSO-Strom-SWING mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Bedingungsänderung zu kündigen; die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Sofern der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht und weiterhin elektrische Energie von der ENSO AG bezieht, gilt die Zustimmung zur Bedingungsänderung als erteilt. Die ENSO AG wird den Kunden im Mitteilungsschreiben nach Satz 2 nochmals ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht und die Rechtsfolgen bei Nichtausübung hinweisen.
7.2 Die ENSO AG darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
8. Widerrufsrecht und Datenschutzhinweis
8.1 Widerrufsrecht: Der Kunde kann den Vertragsabschluss innerhalb von zwei Wochen nach Erteilung dieses Auftrages ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung an: ENSO Energie Sachsen Ost AG, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden, Fax: 0351 468-2888, E-Mail: service@enso.de.
8.2 Datenschutzhinweis: Die für das Vertragsverhältnis erforderlichen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckgebunden erhoben, verarbeitet und genutzt.
Stand: 01/2011
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Preise ENSO-Strom-SWING
Preise ab 01.06.2011
Verbrauchspreis: 19,95 ct/kWh netto, 23,74 ct/kWh brutto
Grundpreis: 77,59 EUR/Jahr netto, 92,33 EUR/Jahr brutto
Der Verbrauchspreis enthält die gesetzliche Stromsteuer in voller Höhe, zzt. 2,05 ct/kWh netto. Das Stromentgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Steuerbefreiungen nach dem Stromsteuergesetz sind gesondert zu beachten.
