Allgemeine Bedingungen für eine ENSO-Gebäude-THERMOGRAFIE
1. Vertragsgegenstand
Diese Bedingungen regeln die Feststellung von Wärmeemissionen an Gebäuden mittels Durchführung einer ENSO-Gebäude-THERMO-GRAFIE durch die ENSO Energie Sachsen Ost AG (ENSO AG).
2. Leistungsumfang
2.1 Die ENSO AG bzw. die von ihr Beauftragten führen an den vom Kunden angegebenen Objekten eine ENSO-Gebäude-THERMOGRAFIE durch und dokumentieren deren Ergebnisse in einer dem Kunden zu übergebenden Dokumentationsbroschüre.
2.2 Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen nach Ziff. 1 ist die Rücksendung des vom Kunden ausgefüllten Auftragsformulars zur ENSO-Gebäude-THERMOGRAFIE an die ENSO AG. Im Fall der Verwendung der ENSO-Internetplattform wird der Auftrag durch das Aus-füllen und Absenden der entsprechenden Datenmaske erteilt.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat alle nachfolgenden, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Thermografie erforderlichen Anforderungen sicherzustellen:
- gleichmäßige Beheizung des Objektes zum Zeitpunkt der Thermografieaufnahmen,
- geschlossene Fenster und geöffnete Rollläden,
- freier Zutritt zum Grundstück für Mitarbeiter der ENSO AG sowie die von ihr Beauftragten zur Durchführung der Thermografie
- sowie ggf. weitere in der Anlage zum Auftragsformular aufgeführte Anforderungen.
3.2 Da eine ordnungsgemäße Thermografie nur unter bestimmten klimatischen und witterungsabhängigen Bedingungen (günstige Außentemperaturen, keine Sonneneinstrahlung usw.) durchgeführt werden kann, muss der konkrete Durchführungstermin zwischen der ENSO AG bzw. den von ihr Beauftragten und dem Kunden individuell abgestimmt werden. Ist der Kunde nicht in der Lage, den vereinbarten Durchführungstermin sicherzustellen, hat er die ENSO AG unverzüglich zu informieren. Die Vertragspartner werden im Nachgang einen neuen Termin vereinbaren.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kunde zahlt an die ENSO AG für die Durchführung der ENSO-Gebäude-THERMOGRAFIE den jeweils aktuellen, im Auftragsformular bzw. auf der ENSO-Internetplattform angegebenen Bruttopreis inkl. des jeweils gültigen Umsatzsteuerbetrages und einschließlich anfallender Versandkosten. Die ENSO AG wird gegenüber dem Kunden hierzu eine Rechnung legen.
4.2 Die Rechnung wird spätestens nach zwei Wochen zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto der ENSO AG.
4.3 Kann die ENSO-Gebäude-THERMOGRAFIE aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, wird dem Kunden der entstandene Aufwand mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 50% des Netto-Auftragswertes (zzgl. der jeweils gültigen Umsatz-steuer) in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt es nachgelassen, im Einzelfall niedrigere Kosten nachzuweisen.
5. Mängelbeseitigung und Haftung
5.1 Alle Inhalte, Abbildungen und Links in der Dokumentationsbroschüre zur ENSO-Gebäude-THERMOGRAFIE sind als Hinweise und Em-pfehlungen zu verstehen. Rechtliche Ansprüche auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit können hieraus nicht geltend gemacht werden. Eine Verwendung als Gutachten bzw. sachverständige Stellungnahme im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten ist nicht gestattet.
5.2 Die Beseitigung eventuell auftretender Sach- bzw. Rechtsmängel in Bezug auf die Erstellung der ENSO-Gebäude-THERMOGRAFIE erfolgt in erster Linie durch Nacherfüllung durch die ENSO AG oder einen von ihr hierzu Beauftragten. Die Pflicht zur Mängelbeseitigung gilt nicht für Mängel, die vom Kunden oder nicht durch von der ENSO AG beauftragte Dritte zu vertreten sind.
5.3 Die ENSO AG sowie die von ihr Beauftragten haften nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit von vom Kunden zur Verfügung gestellter Daten.
5.4 Die Haftung der ENSO AG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist gegenüber dem Kunden weiterhin für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung der ENSO AG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die Bestimmungen des Produkthaftungsge-setzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
6. Gerichtsstand
6.1 Der Gerichtsstand für Kaufleute, abgesehen von den „Kann-Kaufleuten“ nach § 2 HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtliche Sondervermögen ist Dresden.
6.2 Dresden ist weiterhin dann Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
7. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder wer-den, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ENSO AG und der Kunde werden in diesem Fall die unwirksame bzw. nicht durchführbare Bestimmung ggf. rückwirkend durch eine wirksame ersetzen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der Absicht der Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages entspricht. Das gleiche gilt für Lücken im Vertrag.
8. Widerrufsrecht und Datenschutzhinweis
8.1 Widerrufsrecht: Der Kunde kann den Auftrag zur Durchführung einer ENSO-Gebäude-THERMOGRAFIE innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung an: ENSO Energie Sachsen Ost AG, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dres-den, Fax: 0351 468-2888, E-Mail: service@enso.de.
8.2 Datenschutzhinweis: Die für die Erstellung der ENSO-Gebäude-THERMOGRAFIE und für die sonstige Durchführung des Vertragsverhältnisses benötigten Daten werden durch die ENSO AG unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. entsprechender landes-rechtlicher Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt.
8.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten durch die ENSO AG an diejenigen Dritten weitergegeben werden, derer sich die ENSO AG zur Vertragserfüllung bedient. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
Stand: 10/2009
