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Niederdruckanschlussverordnung

Seit dem 08.11.2006 gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck" (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV). Damit werden die Allgemeinen Bedingungen geregelt, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben.

Die Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und über die Anschlussnutzung, soweit sie sich nicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse beziehen.

Die NDAV gilt seit ihrem Inkrafttreten für alle Anschlussnutzungsverhältnisse und für alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse. Alle bis einschließlich 12.07.2005 begründeten Verträge über den Netzanschluss an das Niederdrucknetz der allgemeinen Versorgung können auf Verlangen des Anschlussnehmers gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 NDAV an die Inhalte der NDAV angepasst werden. Das Anpassungsverlangen ist schriftlich zu erklären.

  • Niederdruckanschlussverordnung - NDAV

Neue Bedingungen der ENSO Netz GmbH für alle bis zum 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse

Zum 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV vom 01.11.2006 [BGBl. I 2006, S. 2485]) für alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge in Kraft getreten.

Mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag gelten Bestimmungen der  NDAV für alle bis zum 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge.
Mit dieser Vertragsanpassung machen wir von unserem Recht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entsprechend Gebrauch.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der ENSO Netz GmbH zur NDAV. 

  • Ergänzenden Bedingungen NDAV

Dresden, 11.07.2009