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Allgemeine Bedingungen für die Erstellung eines ENSO-Gebäude-ENERGIEAUSWEIS

1. Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen regeln die Erstellung des bedarfsorientierten bzw. verbrauchsorientierten Energieausweises nach der Energie-einsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 in der jeweils aktuellen Fassung und die Durchführung der hierfür erforderlichen Leis-tungen durch die ENSO Energie Sachsen Ost AG (ENSO AG) bzw. durch die von ihr Beauftragten. Mit der Rücksendung des jewei-ligen ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars an die ENSO AG erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

2. Leistungsumfang

2.1 Die ENSO AG vermittelt die Ausstellung eines bedarfsbasierten bzw. verbrauchsorientierten Energieausweises auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten. Der ENSO-Gebäude-ENERGIEAUSWEIS wird durch einen gemäß EnEV zugelassenen Energie-berater erstellt und einschließlich Modernisierungstipps an den Kunden übergeben.

2.2 Der Kunde wird der ENSO AG alle für die Erstellung des jeweiligen (bedarfsorientierten bzw. verbrauchsorientierten) ENSO-Ge-bäude-ENERGIEAUSWEIS erforderlichen Daten vollständig und inhaltlich korrekt zur Verfügung stellen. Der Kunde versichert mit Auftragserteilung, dass er alle Angaben zum Gebäude nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und sie durch geeignete Un-terlagen belegen kann. Im Falle der Erstellung eines verbrauchsorientierten ENSO-Gebäude-ENERGIEAUSWEIS ist der Kunde ein-verstanden, dass die Vereinfachungen aus der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EnEV angewandt werden.

2.3 Reicht der Kunde nach zweimaliger Aufforderung die nach Ziff. 2.2 erforderlichen Daten nicht nach, ist ENSO AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Kunde zahlt an die ENSO AG für die Erstellung des ENSO-Gebäude-ENERGIEAUSWEIS den im Auftragsformular angegebe-nen Bruttopreis inkl. des jeweils gültigen Umsatzsteuerbetrages und einschließlich anfallender Versandkosten. Die ENSO AG wird gegenüber dem Kunden hierzu eine Rechnung legen.

3.2 Die Rechnung wird spätestens nach zwei Wochen zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zah-lungseingang auf dem Konto der ENSO AG.

4. Mängelbeseitigung und Haftung

4.1 Die Beseitigung eventuell auftretender Sach- bzw. Rechtsmängel in Bezug auf die Erstellung des ENSO-Gebäude-ENERGIE-AUSWEIS erfolgt in erster Linie durch Nacherfüllung durch die ENSO AG oder einen von ihr hierzu Beauftragten. Die Pflicht zur Mängelbeseitigung gilt nicht für Mängel, die vom Kunden oder nicht durch von der ENSO AG beauftragte Dritte verursacht worden sind. Sie gilt ebenfalls nicht für Mängel, die wegen von der ENSO AG nicht zu vertretender fehlender oder unrichtiger Unterlagen aufgetreten sind oder als solche nicht erkennbar waren.

4.2 Die ENSO AG sowie die von ihr Beauftragten haften nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten.

4.3 Die Haftung von der ENSO AG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist gegenüber dem Kunden weiterhin für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit so-wie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung von der ENSO AG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

5. Gerichtsstand

5.1 Der Gerichtsstand für Kaufleute, abgesehen von den „Kann-Kaufleuten“ nach § 2 HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Dresden.

5.2 Dresden ist weiterhin dann Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

6. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ENSO AG und der Kunde werden in diesem Fall die unwirksame bzw. nicht durchführbare Bestimmung ggf. rückwirkend durch eine wirk-same ersetzen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der Absicht der Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages entspricht. Das glei-che gilt für Lücken im Vertrag.

7. Widerrufsrecht und Datenschutzhinweis

7.1 Widerrufsrecht: Der Kunde kann den Auftrag zur Erstellung eines ENSO-Gebäude-ENERGIEAUSWEIS innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung an: ENSO Energie Sachsen Ost AG, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden, Fax: 0351 468-2888, E-Mail: service@enso.de.

7.2 Datenschutzhinweis: Die für die Erstellung der ENSO-Gebäude-ENERGIEAUSWEIS und für die sonstige Durchführung des Ver-tragsverhältnisses benötigten Daten werden durch die ENSO AG unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. entsprech-ender landesrechtlicher Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt.

7.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten durch die ENSO AG an diejenigen Dritten weitergegeben werden, derer sich die ENSO AG zur Vertragserfüllung bedient. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

 

Stand 10/2009