Anteils-Verkauf
Dazu muss die Kommune ihren Wasser- und/oder Abwasserbetrieb zunächst in eine private Rechtsform überführen, in der Regel eine kommunale Eigengesellschaft. Diese wird in einem Dienstleistungsvertrag mit der Ausführung der Leistungen der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung für die Kommune beauftragt. Der Dienstleistungs-vertrag behält auch seine Gültigkeit, wenn die ENSO Anteile an dieser Eigengesellschaft erwirbt.
Die Kommune und die ENSO treffen dann eine Konsortialvereinbarung zur Festlegung der Rahmenbedingungen und möglicher Sonderregelungen. Der Wasser- und/oder Abwasserbetrieb bleibt inklusive seiner Mitarbeiter genauso unverändert, wie sein als Leistungserbringer bzw. Vertragspartner bestehendes Verhältnis zu den Verbrauchern.

