Kooperationsmodell
Die Kommune und die ENSO gründen eine gemeinsame Kooperationsgesellschaft, an der die Kommune in der Regel die Anteilsmehrheit hält. Bestehende Altanlagen werden von der Kooperationsgesellschaft übernommen, Investitionen für Neuanlagen entweder durch sie oder die ENSO getätigt. Ein eigener Dienstleistungs-vertrag überträgt sämtliche Leistungen der Wasserver- und/oder Abwasserentsorgung auf die Kooperationsgesellschaft. Sie schließt mit der ENSO einen Betriebsführungsvertrag, der die ENSO mit den Leistungen der Betriebsführung beauftragt.
Die Gebühren bzw. Entgelte für Abwasser und/oder für Trinkwasser werden von der Kommune selbst festgelegt. Ihr gegenüber verpflichtet sich die ENSO zu festen Preisen, die in die Grundpreise für die Verbraucher eingehen. Diese festen Preise dürfen von der ENSO in vorher definierten Ausnahmefällen verändert werden. Bei diesem Modell ist die Kooperationsgesellschaft für die Verbraucher der eigentliche Leistungserbringer - entweder als ihr direkter Vertragspartner oder im Namen und auf Rechnung der Kommune handelnd.

