Betreibervertrag
Mit Abschluss eines Betreibervertrages überträgt die Kommune die Verantwortung für die gesamte Leistungserbringung auf die ENSO.
Die Kommune selbst behält ihr Anlagevermögen und ihre öffentlich-rechtliche Verantwortung. Bei diesem Modell übernehmen wir die komplette Betreibung der Anlagen und Leitungsnetze - inklusive notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen, Investitionen und damit verbundener Risiken. Welche Leistungen dabei erbracht werden müssen und welche Finanzmittel dafür zur Verfügung stehen, wird genauso im Vertrag festgelegt wie dessen Laufzeit.
Bei diesem Modell ist die ENSO für die Verbraucher der eigentliche Leistungserbringer - entweder als ihr direkter Vertragspartner oder im Namen und auf Rechnung der Kommune handelnd. Die Gebühren bzw. Entgelte für Abwasser oder Trinkwasser werden von der Kommune selbst festgelegt. Ihr gegenüber verpflichtet sich die ENSO zu festen Preisen, die in die Grundpreise für die Verbraucher eingehen. Diese festen Preise dürfen von der ENSO in vorher definierten Ausnahmefällen verändert werden.

