Betriebsführung
Die Kommune schließt dazu mit der ENSO einen Betriebsführungsvertrag mit einer festgesetzten Laufzeit zur Erfüllung einzelner bzw. mehrerer Aufgaben ab. Das Anlagevermögen bleibt dabei Eigentum der jeweiligen Kommune, die auch weiterhin die Verantwortung für Investitionen trägt. Die jeweiligen Betriebsführungsaufgaben werden je nach Vertrag mit kommunalem oder ENSO-eigenem Personal ausgeführt.
Dieses Modell ist besonders für kleinere Kommunen oder Zweckverbände geeignet. Für die Verbraucher bleiben Kommune bzw. Zweckverband weiterhin die eigentlichen Leistungserbringer. Leistungen wie Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung werden von diesen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Daseinsvorsorge bzw. der hoheitlichen Aufgaben gegen Erhebung von entsprechenden Entgelten/Gebühren erbracht.

