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Umrechnungsfaktor thermische Gasabrechnung

Zum besseren Verständnis Ihrer Abrechnung möchten wir einige Erläuterungen zum Umrechnungsfaktor geben:

Die ENSO Energie Sachsen Ost AG bezieht von ihrem Vorlieferanten, der Verbundnetz Gas AG, zwei Arten von Gas, russisches und norwegisches Erdgas. Das norwegische Erdgas, das einen höheren Wärmeinhalt aufweist, wurde bisher in den Wintermonaten geliefert.
Die thermische Gasabrechnung erfolgt lt. "Thermischer Abrechnung" DVGW-Arbeitsblatt G 685, 3. Auflage vom April 1993. Das Arbeitsblatt G 685 regelt die Verfahren zur Ermittlung der Daten zur Abrechnung von Gasen, die dem DVGW-Arbeitsblatt G 260/I "Gasbeschaffenheit" und G 260/II "Ergänzungsregeln für Gase der 2. Gasfamilie" entsprechen. Die Abrechnung basiert auf der Grundlage des Volumens der Gasmengen im Normzustand. Über den Brennwert des Erdgases wird das Volumen (m3) in kWh umgerechnet. Der Normzustand des Gasvolumens ist mit 273,15 K (0oC) und 1013,25 mbar definiert. Da das Gasvolumen beim Kunden am Zähler im Betriebszustand gemessen wird, muss es über die Zustandszahl Z in den Normzustand umgerechnet werden. Die Zustandszahl Z stellt das Verhältnis von Normvolumen zu Betriebsvolumen dar. Grundlage dafür ist die mittlere geodätische Höhe der Höhenzone des Gebietes und die Gastemperatur am Zähler des Kunden, die laut G 685 bei Zählern ohne Temperaturmessung mit einem Festwert von 288,15 K (15oC) festgelegt ist.

Da die Abrechnung des Kunden einen Zeitraum von einem Jahr umfasst, muss der monatliche Brennwert des Gases anhand des Gasabsatzes gemittelt werden. Das Produkt aus Zustandszahl Z und dem mittleren Brennwert bildet den Umrechnungsfaktor.

Beispiel für die Berechnung des Umrechnungsfaktors:

  • Höhenzone:
    201 bis 300 m (mittlere geodätische Höhe = 250 m)
     
  • Zustandszahl Z:
    0,943
     
  • gewogener mittlerer Brennwert 11,136 kWh/m3
    Mittel aus 12 Monatsbrennwerten)
     
  • Umrechnungsfaktor
    = 0,943 x 11,136 kWh/m3
    = 10,501 kWh/m3
     
  • Abgelesener Verbrauch
    1.234 m³ (Betriebszustand)
       
  • Abgerechneter Verbrauch 
    in der Abrechnung:
    1.234 m3  x  10,501 kWh/m3
    = 12.958 kWh
     
    Durch das Gesetz über Einheiten im Messwesen vom 02.07.1969 wurden zum Stichtag 01.01.1978 die vorgeschriebenen neuen Einheiten, nämlich für die Arbeit bzw. Wärmemenge
    = Kilowattstunde (kWh) und für die Leistung = Kilowatt (kW) eingeführt.