Information zum Hausanschluss
Grundlagen für den Anschluss und die Versorgung von Kunden im Niederspannungsnetz bildet die NAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung).
Für Anschlüsse im Niederspannungsnetz gelten die Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB 2007 Mitteldeutschland). Die Lage der Übergabestelle für elektrische Energie und die Ausführungsart des Hausanschlusses werden gemäß § 6 NAV vom Netzbetreiber vorgegeben.
Im Netzgebiet der ENSO Netz GmbH gilt für Netzanschlüsse (Standardausführung: Kabel) grundsätzlich die Außenanschlusstechnik. Die Ausführungsart "freistehend" an der Grundstücksgrenze ist bei Gebäuden mit Grundstücksbegrenzung und nicht ständiger, ungehinderter Zugängigkeit anzuwenden. Dabei müssen die HA-Kästen/-Säulen vom öffentlichen Verkehrsraum aus bedienbar sein. Änderungen an der Grundstücksbegrenzung, um die Bedienbarkeit zu gewährleisten, sind in Analogie zu den Mauerwerksarbeiten durch den Anschlussnehmer zu veranlassen.
Der Einbau von Hausanschlusskästen, die direkt oder mit Einbaurahmen indirekt in Außenwände eingebaut werden sollen, erfordert Maßnahmen zur Wärmedämmung, z. B. Wärmedämmplatte. Bei diesen Anwendungen sind für die Kabelzuführung (Kabel der ENSO Netz GmbH) und für den Kabelabgang (Kunden-Kabel) Schutzrohre vorzusehen.
Hausanschlusskasten und -kabel befinden sich im Eigentum des Netzbetreibers ENSO Netz GmbH und dürfen nur in deren Auftrag errichtet oder verändert werden. Eigentumsgrenze zwischen der ENSO Netz GmbH und dem Anschlussnehmer bildet die kundenseitige Abgangsklemme des Sicherungsunterteils im Hausanschlusskasten in Stromflussrichtung zum Kunden/Anschlussnutzer.
Vorgaben zur Errichtung
![]() | Hausanschlusskasten, freistehend mit Gerüstschiene |
![]() | Hausanschlusskasten Wandanbau |
![]() | Mauerwerksöffnung für Wandeinbaukasten |
Erläuterung zu den Bildern:
1 Hausanschlusskasten
2 Kunststoff-Panzerrohr
3 Kunststoff-Panzerrohrbogen
4 Gerüstschiene
5 Fußplatte Beton
Die angegebenen Mindestabmessungen sind auch nach Abschluss der Arbeiten zur Geländeregulierung einzuhalten. Es ist die Bedienung des Hausanschlusskastens vom öffentlichen Gelände aus, ohne Betreten des Privatgrundstückes, zu gewährleisten.
100 A, Standard (freistehend oder, Wandanbau) unten links unten rechts 450 300 115 140 0 100 A, mit Ein- unten wahlweise oben, oben seitlich rechts oder links 555 360 185 140 0 100 A, für Wand- unten rechts unten links 450 360 170 90 70 250 A, mit Ein- unten rechts wahlweise 910 470 200 90 75 250 A für Wand- unten links wahlweise 750 510 200 90 160Nenngröße
Hausanschluss-
kasten
Kabelein-
führung Kabelabgang (Kunde) H B T b c
baurahmen
einbau
baurahmen
unten links; oben; oben rechts oder links
einbau
unten rechts, oben, oben links oder hinten
Der Anschlussnehmer trägt auch nach der Errichtung des Hausanschlusskastens für die Einhaltung der angegebenen bauseitigen Abmessungen und der Abstände (z. B. zur Erdoberkante) Sorge, um seinerseits Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb des Hausanschlusskastens zu schaffen. Wurden bauliche Veränderungen durch den Anschlussnehmer vorgenommen, in dessen Folge Änderungen am Hausanschluss notwendig werden, gehen die Arbeiten zur Wiederherstellung der elektrotechnischen Mindestanforderungen zu Lasten des Anschlussnehmers.
Änderungen am Hausanschluss oder eine Leistungserhöhung
sind im zuständigen ENSO-Regionalbereich zu beantragen. Bitte füllen Sie gemeinsam mit einer im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Fachfirma die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz aus und fügen dieser einen Lageplan (z. B. Auszug aus aktueller Flurkarte) bei.
Auskunft zum aktuellen Leitungsbestand erhalten Sie kostenlos vom zuständigen ENSO-Regionalbereich. Der Leitungsbestand kann Leitungen, Leitungsträger oder sonstige Einrichtungen der ENSO Netz GmbH umfassen; die sich auf Ihrem Privatgrundstück befinden können. Beachten Sie bitte, dass im Falle der geplanten Überbauung von Kabelleitungen vorab mit dem zuständigen ENSO-Regionalbereich gesonderte Maßnahmen (Umverlegung oder Sicherung) vereinbart werden müssen, um Gefährdungen auszuschließen und die Sicherung der Zugängigkeit weiterhin gewährleisten zu können.
Im ENSO-Regionalbereich wird auch Ihr Antrag zur zeitlich befristeten Isolierung von Freileitungen mit blanken Leiterseilen, die sich in unmittelbarer der Nähe Ihres Gebäudes befinden, kurzfristig bearbeitet.
Stand: Januar 2008



