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Information zum Hausanschluss 

  • Grundlagen für den Anschluss und die Versorgung von Kunden im Niederspannungsnetz bildet die NAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung).
     

  • Für Anschlüsse im Niederspannungsnetz gelten die Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB 2007 Mitteldeutschland). Die Lage der Übergabestelle für elektrische Energie und die Ausführungsart des Hausanschlusses werden gemäß § 6 NAV vom Netzbetreiber vorgegeben.
     

  • Im Netzgebiet der ENSO Netz GmbH gilt für Netzanschlüsse (Standardausführung: Kabel) grundsätzlich die Außenanschlusstechnik. Die Ausführungsart "freistehend" an der Grundstücksgrenze ist bei Gebäuden mit Grundstücksbegrenzung und nicht ständiger, ungehinderter Zugängigkeit anzuwenden. Dabei müssen die HA-Kästen/-Säulen vom öffentlichen Verkehrsraum aus bedienbar sein. Änderungen an der Grundstücksbegrenzung, um die Bedienbarkeit zu gewährleisten, sind in Analogie zu den Mauerwerksarbeiten durch den Anschlussnehmer zu veranlassen.
     

  • Der Einbau von Hausanschlusskästen, die direkt oder mit Einbaurahmen indirekt in Außenwände eingebaut werden sollen, erfordert Maßnahmen zur Wärmedämmung, z. B. Wärmedämmplatte. Bei diesen Anwendungen sind für die Kabelzuführung (Kabel der ENSO  Netz GmbH) und für den Kabelabgang (Kunden-Kabel) Schutzrohre vorzusehen.
     

  • Hausanschlusskasten und -kabel befinden sich im Eigentum des Netzbetreibers ENSO Netz GmbH und dürfen nur in deren Auftrag errichtet oder verändert werden. Eigentumsgrenze zwischen der ENSO Netz GmbH und dem Anschlussnehmer bildet die kundenseitige Abgangsklemme des Sicherungsunterteils im Hausanschlusskasten in Stromflussrichtung zum Kunden/Anschlussnutzer.

Vorgaben zur Errichtung

 

HAK auf GerüstschieneHausanschlusskasten, freistehend mit Gerüstschiene
WABAHausanschlusskasten Wandanbau
WEIBAMauerwerksöffnung für Wandeinbaukasten

Erläuterung zu den Bildern:
1 Hausanschlusskasten
2 Kunststoff-Panzerrohr
3 Kunststoff-Panzerrohrbogen
4 Gerüstschiene
5 Fußplatte Beton

 

  • Die angegebenen Mindestabmessungen sind auch nach Abschluss der Arbeiten zur Geländeregulierung einzuhalten. Es ist die Bedienung des Hausanschlusskastens vom öffentlichen Gelände aus, ohne Betreten des Privatgrundstückes, zu gewährleisten.

Nenngröße
Hausanschluss-
kasten
 
Kabelein-
führung
Kabelabgang (Kunde)HBTbc

100 A, Standard (freistehend oder, Wandanbau)

unten links

unten rechts

450

300

115

140

0

100 A, mit Ein-
baurahmen
  

unten

wahlweise oben, oben seitlich rechts oder links
 

555

360

185

140

0

100 A, für Wand-
einbau
 

unten rechts

unten links

450

360

170

90

70

250 A, mit Ein-
baurahmen
    

unten rechts

wahlweise
unten links; oben; oben rechts oder links

910

470

200

90

75

250 A für Wand-
einbau

unten links

wahlweise
unten rechts, oben, oben links oder hinten
 

750

510

200

90

160

  • Der Anschlussnehmer trägt auch nach der Errichtung des Hausanschlusskastens für die Einhaltung der angegebenen bauseitigen Abmessungen und der Abstände (z. B. zur Erdoberkante) Sorge, um seinerseits Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb des Hausanschlusskastens zu schaffen. Wurden bauliche Veränderungen durch den Anschlussnehmer vorgenommen, in dessen Folge Änderungen am Hausanschluss notwendig werden, gehen die Arbeiten zur Wiederherstellung der elektrotechnischen Mindestanforderungen zu Lasten des Anschlussnehmers.
     

  • Änderungen am Hausanschluss oder eine Leistungserhöhung
    sind im zuständigen ENSO-Regionalbereich zu beantragen. Bitte füllen Sie gemeinsam mit einer im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Fachfirma die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz aus und fügen dieser einen Lageplan (z. B. Auszug aus aktueller Flurkarte) bei.
     

  • Auskunft zum aktuellen Leitungsbestand erhalten Sie kostenlos vom zuständigen ENSO-Regionalbereich. Der Leitungsbestand kann Leitungen, Leitungsträger oder sonstige Einrichtungen der ENSO  Netz GmbH umfassen; die sich auf Ihrem Privatgrundstück befinden können. Beachten Sie bitte, dass im Falle der geplanten Überbauung von Kabelleitungen vorab mit dem zuständigen ENSO-Regionalbereich gesonderte Maßnahmen (Umverlegung oder Sicherung) vereinbart werden müssen, um Gefährdungen auszuschließen und die Sicherung der Zugängigkeit weiterhin gewährleisten zu können.
     
    Im ENSO-Regionalbereich wird auch Ihr Antrag zur zeitlich befristeten Isolierung von Freileitungen mit blanken Leiterseilen, die sich in unmittelbarer der Nähe Ihres Gebäudes befinden, kurzfristig bearbeitet.

Stand: Januar 2008