Bedarfsorientierter Energieausweis - für Nichtwohngebäude
Der bedarfsorientierte Energieausweis beruht auf technischen Kennzahlen und bezieht alle Faktoren, die den Energiebedarf bestimmen, mit ein. Er ist jedoch aufwendiger.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
- Bei Veränderungen (Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder bestimmten An- und Ausbaumaßnahmen) eines Gebäudes.
- In Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen öffentliche Dienstleistungen erbringen ist der Energieausweis grundsätzlich ab 01.07.09 an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Auch wenn Pkt. 1 nicht zutrifft.
Öffentliche Gebäude sind z. B.:
- gemeindliche Ämter und Einrichtungen,
- Schulen, Kindertagesstätten, sonstige Einrichtungen zur Kinderbetreuung,
- Gebäude der Obersten und oberen Behörden von Bund und Ländern mit Publikumsverkehr,
- Hochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen einschließlich ihrer Verwaltung,
- Bibliotheken,
- Sport- und Freizeiteinrichtungen,
- sonstige Versammlungsstätten, Museen,
- Krankenhäuser und Gebäude, die der medizinischen Betreuung dienen.
Hinweis:
Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit in der Auswahl des Energieausweises, verbrauchs- oder bedarfsorientiert. Beide genügen den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV).
